Sehr geehrte Eltern,
die sächsische Staatsregierung hat den Lockdown bis einschließlich 31.01.2021 verlängert. Damit wird Ihr Kind weiterhin in häuslicher Lernzeit unterrichtet. Die Winterferien werden auf die Woche vom 01.02. - 07.02.2021 verkürzt und vorgezogen. In der Ferienwoche findet keine Notbetreuung in der Schule statt.
Die Schule am Windberg sichert weiterhin bis 29.01.2021 eine Notbetreuung für Schüler, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, ab. Ob Sie für die Notbetreuung anspruchsberechtigt sind, entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen auf www.coronavirus.sachsen.de. Hier finden Sie auch das „Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung“ sowie eine „Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung“. Beide Formblätter sind zwingend notwendig, damit Ihr Kind notbetreut werden kann und müssen spätestens am ersten Betreuungstag in der Schule vorliegen.
Falls Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, melden Sie Ihr Kind bitte weiterhin über die Schul-E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an, damit wir eine entsprechende Planung vornehmen können. Wir benötigen folgende Angaben:
- Name und Klasse des zu betreuenden Kindes
- Angaben zur beruflichen Tätigkeit der Sorgeberechtigten
- Wann kommt Ihr Kind früh zur Schule? (möglicher Zeitraum 7:00 bis 8:00 Uhr)
- Wohin geht Ihr Kind 11:30 Uhr?
- Für welche Tage wird die Notbetreuung in Anspruch genommen?
Erlauben Sie mir nun noch einige Erläuterungen:
- Die Schule am Windberg sichert die Notbetreuung von 7:00 Uhr bis 11:30 Uhr in den Räumlichkeiten der Schule ab. Danach übernimmt die Horteinrichtung Ihres Kindes die Betreuung am Hortstandort bis zur Abholung. Eine Begleitung Ihres Kindes auf dem Hortweg kann durch die Schule nicht gewährleistet werden.
- Das aktuelle Formular zur Erklärung des Bedarfes einer Notbetreuung in Kitas und Schule müssen Sie nicht nochmals in der Horteinrichtung vorlegen, da wir, um Sie als Eltern zu entlasten, eine Kopie an die entsprechende Einrichtung weitergeben.
- Wenn Ihr Kind in der Schule essen soll, melden Sie es bitte entsprechend beim Anbieter an. Es sollte dann auch eigenes Besteck mit in die Schule bringen.
- Kinder mit Krankheitssymptomen werden nicht betreut.
Mit freundlichem Gruß
Y. Meier
Schulleiterin